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Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Geltungsbereich

    Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Andere Bedingungen, auch wenn solche auf Anfrage und Antragsformularen vorgedruckt sind, haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Abweichende Vereinbarungen oder Regelungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien. 

  2. Angebote, Vertragsabschluss und Rücktritt

    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Irrtümern und Druck- oder Rechtschreibfehlern übernehmen wir keine Haftung und sind jederzeit zum Rücktritt berechtigt. Aufträge werden erst rechtsverbindlich durch schriftliche Bestätigung des Käufers. Jede Lieferung gilt als Bestätigung. Wir sind berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Käufer nachweislich falsche Angaben über seine Person gemacht hat, mit dem Kaufgegenstand vertragswidrig verfahren wird oder die vereinbarten Zahlungen ausbleiben.

  3. Preise

    Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Nur von uns bestätigte Preise sind maßgebend. Dies gilt insbesondere für in Bestellungen vorgeschriebene Preise.
  4. Lieferzeit

    Nur die von uns in einer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit hat Gültigkeit. Die vom Besteller verlangten Lieferfristen werden nicht automatisch anerkannt. Verzugsstrafen oder Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferung sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
  5. Lieferungsverhinderung

    Durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Feuer, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrsstörungen, Streiks, Mangel an Rohmaterial usw. entstehende Lieferungsunmöglichkeit, bei uns selbst oder bei unseren Lieferanten hervorgerufen, entbindet uns von der Lieferungsverpflichtung.
  6. Mündliche Vereinbarungen und Bestellungen

    Alle mündlichen und fernmündlichen Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  7. Rückgabe / Garantie

    Der Käufer hat das Recht zu den gesetzlich geregelten Fristen die Ware in Originalverpackung, ohne Gebrauchsspuren und im ordnungsgemäßen Zustand, frei an uns zurückzusenden. Die Rückzahlung erfolgt per Banküberweisung. Unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen.

  8. Gewährleistung und Haftung

    Der Käufer hat die gesetzliche Garantie auf Neugeräte, sofern Hersteller diese nicht anders angeben. Dies wir meist auf den Internetseiten der Hersteller angegeben. Die Garantiezeit beginnt am Tage der Lieferung.

    Gebrauchtartikel sind als solche gesondert gekennzeichnet und sind von den üblichen Garantiezeiten ausgeschlossen. Sie werden vor Versand gewissenhaft auf  Funktionstüchtigkeit überprüft. Der Käufer hat am Tage des Empfangs der Lieferung die Geräte sofort zu überprüfen und einen evtl. Schaden unverzüglich zu melden.

    Liegt ein Mangel der Ware vor, können wir nach eigenem Ermessen die Mängel beheben oder sind zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir nicht in der Lage oder zu dieser Leistung bereit oder schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung auf anderer Weise fehl, ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
    Minderung der Preises zu veranlassen. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für Folgeschäden, Ausfall (entgangenen Gewinn etc.)  oder sonstige Ereignisse des Käufers.
  9. Fälligkeit und Zahlung

    Die Zahlung erfolgt per Vorausüberweisung, nach Bonitätsprüfung auch per Rechnung mit 10 Tagen Zahlungsziel. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz zu fordern. Ist uns nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
  10. Versand

    Der Versand erfolgt, sofern in den Angebotsunterlagen nichts Gegenteiliges geregelt ist, auf alleinige Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ohne bestimmte Weisung für den Versand wird dieser nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung, bewirkt.
  11. Haftung für Mängel

    Gelieferte Ware ist möglichst unmittelbar nach Eingang ggf. auszupacken und auf Vollständigkeit und Ausführung hin zu prüfen. Beanstandungen sind uns innerhalb von acht Tagen nach Wareneingang schriftlich mitzuteilen. Bei begründeter Beanstandung steht es uns frei, entweder Gutschrift zu erteilen oder gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern oder die Mängel zu beseitigen. Ein Anspruch auf Vergütung von Schäden, die nicht unmittelbar an den gelieferten Waren selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.
  12. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks oder Wechseln, einschließlich künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum, auch soweit einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen Sache be- oder verarbeitet,
    so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Käufer ist zur
    Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang unter der nachfolgenden Maßgabe berechtigt: Der Käufer tritt uns schon jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten ab, die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wurde die Ware
    verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe eines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer ist ermächtigt die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt
    bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall sind wir vom Käufer ermächtigt, die Abnehmer vor der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des
    Käufers oder eines durch eine Übersicherung beeinträchtigten Dritte insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Nehmen wir aufgrund des Eigentumvorbehaltes die gelieferte Ware zurück, so liegt nur dann ein
    Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir sind sodann berechtigt, uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf nach Androhung mit angemessener Frist zu befriedigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er tritt hiermit eventuelle Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden an unseren Waren gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichete zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Sämtliche Forderungen, sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in den vorgenannten Bedingungen festgelegten Sonderformen, bleiben bis zur
    Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen.
  13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

    Für diese Geschäftbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart, soweit es sich bei dem Käufer um einen
    Vollkaufmann handelt. Erfüllungsort ist Stuttgart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann
    durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Deizisau, 29. Oktober 2008

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